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Sie möchten finanzielle Unterstützung durch die Fritz-Hofmann-Stiftung nutzen?

Voraussetzungen

Die Fritz-Hofmann-Stiftung darf finanzielle Unterstützung nur gewähren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das betreffende Kind ist noch keine 14 Jahre alt. Es hat seinen Wohnsitz in Bruchköbel und besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Oder es ist aufgrund einer besonderen Notlage, wie zum Beispiel Flucht oder Vertreibung aufgrund kriegerischer Auseinandersetzung, in Bruchköbel untergebracht. Außerdem liegt eine finanzielle Bedürftigkeit vor.


Daten, die wir benötigen

Wenn Sie finanzielle Unterstützung wünschen, benötigen wir daher von Ihnen einige Auskünfte. Dies sind zunächst Namen, Anschrift und Staatsangehörigkeit sowie Telefon / Emailadresse.  Bitte sagen Sie uns auch, ob Sie alleinerziehend sind.

Dieser Fragebogen enthält alle Angaben, die wir benötigen - Bitte deshalb alles für Sie Zutreffende ausfüllen.

Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich.

Was mit diesen Daten geschieht und welche Rechte Sie haben, finden Sie hier. 


Persönliches Gespräch

Sobald wir Ihre Daten erhalten haben, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch in unserem Stadthaus-Büro ein. Darin besprechen wir, wie die Fritz-Hofmann-Stiftung Ihr Kind fördern kann und beantworten all Ihre Fragen.

Wir sprechen dabei auch über Ihre finanzielle Situation. Wenn Sie Wohngeld oder Bürgergeld erhalten, ist es am einfachsten, wenn Sie uns eine Kopie des vollständigen, aktuellen Wohngeldbescheids („Leistungen nach dem Wohngeldgesetz“ – Wohngeldbehörde) oder Bürgergeldbescheids („Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch…“ – KCA Kommunales Center für Arbeit / Jobcenter) gleich mitbringen oder anschließend zukommen lassen.


Was fördern wir

Besonders wichtig ist uns die Förderung von Kindern im Sport, in Musik oder anderer Freizeitgestaltung. Wenn Ihr Kind also z.B. in einem Sportverein aktiv werden will oder in der Musikschule oder im Musikverein Unterricht erhalten möchte, dann beteiligen wir uns an den Kosten, oder können sie vielleicht sogar ganz übernehmen.

Gleiches trifft zu, wenn Ihr Kind individuelle Lernförderung (Nachhilfe) benötigt oder besondere Kosten für die Schule (Schulmaterial, Ausflüge, Klassenfahrten, Schulverpflegung) anfallen.

All diese Kosten können wir allerdings nur bezuschussen, wenn Sie zunächst die Möglichkeiten nach dem Gesetz für Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen haben und damit nicht alle Kosten decken konnten.

Sprechen Sie uns auch an, wenn besondere Anschaffungen für Ihr Kind anstehen, wie z.B. ein Autositz oder ein Fahrrad. Die Fritz-Hofmann-Stiftung unterstützt auch dies, in der Regel mit einem Zuschuss zu den Gesamtkosten.

Schließlich unterstützen wir Geschenke zu Geburtstag und Weihnachten sowie die Anschaffung von Kleidung und Schuhen.


Anträge stellen

Konkrete Hilfe zu beantragen, ist dann sehr einfach und unbürokratisch per Email.

Bitte denken Sie aber daran, Anträge möglichst frühzeitig zu stellen. Die Anträge werden in der Regel zunächst in einer Sitzung des Vorstandes und Beirats geprüft und genehmigt. Diese Sitzungen finden im Abstand von 6-8 Wochen, allerdings nicht an festen Terminen, statt.