Die Verwaltungs- und Entscheidungsorgane der Fritz-Hofmann-Stiftung
Die Verwaltungs- und Entscheidungsorgane der Fritz-Hofmann-Stiftung sind der Stiftungs-Vorstand und der Stiftungsbeirat. Ihre Arbeit wird ergänzt durch die Geschäftsführung und die Geschäftsführung / Kasse. Der Vorstand wird jeweils für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Amtszeit, Tätigkeit und Verantwortungsbereiche sind in der Verfassung geregelt. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder erfolgt ehrenamtlich.
Stiftungsvorstand
Der Vorstand hat im Rahmen des Gesetzes und der Verfassung den Willen des Stifters gründlich und nachhaltig zu verwirklichen. Es ist seine Aufgabe, das Stiftungsvermögen zu verwalten, darüber Buch zu führen und den Jahresabschluss zu erstellen. Dem Vorstand obliegt die Entscheidung über die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens und aller anderen Zuwendungen.
Gerald Spiegelhalter Vorstandsvorsitzender
Bürgermeisterin Sylvia Braun stellv. Vorsitzende
Der Stiftungsbeirat
Neben dem Vorstand verlangt die Verfassung einen Stiftungsbeirat, dessen Mitglieder für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Sie sind ehrenamtlich tätig.
Der Beirat hat die Aufgabe, durch Überwachung und Beratung des Vorstandes, für eine möglichst gründliche und nachhaltige Verwirklichung des Willens des Stifters zu sorgen.
Ebenso ist es die Aufgabe des Beirats Vorstandsmitglieder zu berufen und den Vorsitzenden des Vorstandes zu benennen.
Der Stiftungsbeirat muß aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen.
Günter Maibach
Vorsitzender des Beirats
Petra Schneider stellv. Vorsitzende des Beirats
Sabine Köhler Beiratsmitglied
Anja Stelter Beiratsmitglied
Manuela Odenwäller
Beiratsmitglied
Geschäftsführung
Die Bearbeitung der Hilfsanträge, sowie die schriftliche Korrespondenz, obliegt der Geschäftsführung. Das Stiftungsvermögen, seine Erträge, Spenden und alle Ein- und Ausgaben werden von der Geschäftsführung / Kasse verwaltet. Vorstand und Geschäftsführung prüfen die Hilfsanträge entsprechend der Einkommensverhältnisse und Anspruch. Sie erstellen eine Liste von Empfehlungen, die in den gemeinsamen Sitzungen von Vorstand, Stiftungsbeirat und Geschäftsführung besprochen wird. Der Stiftungsbeirat übernimmt dabei die wichtige Kontrollfunktion.